Konditionen & Aufstellvereinbarung
Der Standortgeber sagt Ja – jetzt entscheidet sich in zwei Gesprächen, ob dieser Standort dir jahrelang Freude macht oder dich Monat für Monat Marge kostet. Diese Lektion gibt dir beides: die Konditionen-Logik (was du anbieten kannst, was du nie anbieten solltest) und die 12-Punkte-Checkliste für eine saubere Aufstellvereinbarung.
Die vier Konditionen-Modelle
Modell 1: Kostenlos (Service-Deal) – der Standard beim Einstieg
Der Standortgeber bekommt den Service (versorgte Mitarbeiter, aufgewertete Fläche), du behältst den vollen Ertrag. Das ist bei Betrieben, Vereinen und vielen kleinen Standorten der Normalfall – frag nie von dir aus, was du zahlen sollst. Viele Standortgeber wollen schlicht das Problem gelöst haben, nicht daran verdienen.
Modell 2: Strompauschale – die saubere Kleinstlösung
Der Automat verbraucht Strom des Standorts. Statt Zählerablesung und Diskussionen: eine feste monatliche Pauschale, die den realistischen Verbrauch abdeckt und dem Standortgeber ein kleines Plus lässt. Das räumt den häufigsten Einwand ab („der Strom kostet mich doch was") und kostet dich einen überschaubaren Fixbetrag. Wichtig: Pauschale in die Vereinbarung schreiben, damit sie nicht jährlich neu verhandelt wird.
Modell 3: Umsatzbeteiligung – fair bei starken Standorten
Der Standortgeber erhält einen Prozentsatz vom Umsatz (nicht vom Gewinn – das ist unklar und streitanfällig; und nie vom „geschätzten" Umsatz, sondern vom belegbaren aus deiner Telemetrie). Vorteile: Er verdient nur mit, wenn es läuft – das macht das Ja leicht und den Standortgeber zum Verbündeten. International üblich sind – je nach Standortstärke – einstellige bis niedrige zweistellige Prozentsätze vom Umsatz; als Einsteiger startest du am unteren Ende und erhöhst lieber später nachweisbar, als dich am Anfang zu übernehmen.
Bevor du irgendeinen Satz zusagst: rechne ihn. Deine Deckungsbeitragsquote – der Anteil vom Umsatz, der dir nach Wareneinsatz und Gebühren bleibt, im Standardmodell dieser Academy knapp die Hälfte – entscheidet, wie stark jeder Beteiligungsprozentpunkt an der Marge frisst; wie stark genau, rechnest du im Kosten-Modul an deinem konkreten Szenario nach. Faustregel: Eine Beteiligung, die dein vorsichtiges Szenario unter den Break-even drückt, ist keine Verhandlungsbasis, sondern ein Ausschlusskriterium.
Modell 4: Festmiete – nur mit belegten Zahlen
Feste Monatsmiete unabhängig vom Umsatz – das volle Risiko liegt bei dir. Für Einsteiger fast immer die falsche Wahl, es sei denn, der Standort ist nachweislich stark (eigene Zählwoche, belastbare Frequenzdaten). Wenn Miete, dann: moderat starten, kurz binden (siehe Checkliste), und die Miete in deiner Break-even-Rechnung als Fixkosten führen. Ein Mietstandort braucht deutlich mehr tägliche Verkäufe als ein kostenloser – diese Zahl musst du kennen, bevor du unterschreibst.
Die Aufstellvereinbarung: kurz, schriftlich, vollständig
Ein Handschlag reicht nicht – nicht weil man sich misstraut, sondern weil in zwei Jahren niemand mehr weiß, was besprochen war (und weil bei Eigentümer-, Pächter- oder Personalwechsel der Handschlag mitgeht). Gleichzeitig gilt: Zwei bis drei Seiten reichen. Ein 20-Seiten-Vertragswerk schreckt den Kiosk-Besitzer ab und macht nichts sicherer.
Die 12-Punkte-Checkliste
Diese Punkte gehören hinein – als kommentierte Checkliste, damit du jede Vorlage (deine eigene oder die der Gegenseite) daran prüfen kannst:
- 1
Parteien: Wer schließt die Vereinbarung – und ist diese Person verfügungsberechtigt über die Fläche? Beim Mieter eines Ladenlokals: Erlaubt sein Mietvertrag die Unterstellung, braucht es den Vermieter?
- 2
Fläche und Aufstellplatz: Konkreter Platz (Skizze oder Foto als Anlage!), Gerätebeschreibung. Der Platz ist umsatzentscheidend – lass ihn nicht als „irgendwo im Eingangsbereich" offen.
- 3
Laufzeit und Kündigung: Unbefristet mit beidseitig 30 Tagen Kündigungsfrist ist der faire Standard – kurz genug für den risikofreien Pitch, lang genug für geordneten Abbau. Bei Mietmodellen ggf. 3 Monate. Keine langen Erstlaufzeiten unterschreiben, bevor der Standort bewiesen ist.
- 4
Strom: Wer liefert, wer zahlt (Pauschale? Höhe?), Absicherung des Anschlusses.
- 5
Zugang: Wann und wie kommst du an den Automaten (Schlüssel, Code, Zeiten) – auch am Wochenende und im Urlaub des Standortgebers?
- 6
Eigentum: Der Automat samt Inhalt und Bargeld bleibt dein Eigentum – wichtig gegenüber Dritten (z. B. bei Insolvenz oder Vermieterpfandrecht des Standortgebers ausdrücklich klarstellen).
- 7
Pflichten: Du: Befüllung, Reinigung des Geräts, Wartung, Entstörung. Standortgeber: Fläche, Strom, Zugang, Info bei Auffälligkeiten. Mehr muss er nicht tun – genau das ist ja dein Pitch.
- 8
Beteiligung und Abrechnung: Modell, Prozentsatz/Pauschale, Abrechnungsrhythmus, Datenbasis (Telemetrie-Auswertung). Bei Beteiligung: Einsichtsrecht des Standortgebers in die Verkaufszahlen regeln – Transparenz vermeidet Misstrauen.
- 9
Haftung und Versicherung: Du trägst dein Gerät (Inhalts-/Elektronikversicherung) und deine Betriebshaftpflicht inkl. Produkt- und Mietsachschäden; der Standortgeber haftet nicht für Vandalismus Dritter am Gerät (außer bei eigenem Verschulden). Genau diese Klausel beruhigt beide Seiten.
- 10
Exklusivität: Für dich wertvoll: „Kein weiterer Snack-/Getränkeautomat auf dem Gelände während der Laufzeit." Fair verhandeln – bei starken Standorten ist das dein Schutz vor dem Nachahmer nebenan.
- 11
Datenschutz und Jugendschutz (falls relevant): Kameraeinsatz nur nach DSGVO-Regeln und mit dem Standortgeber abgestimmt; bei altersbeschränktem Sortiment die Jugendschutz-Verantwortung und Technik benennen.
- 12
Rückbau: Bei Vertragsende baust du binnen X Tagen ab und hinterlässt die Fläche im ursprünglichen Zustand; Regelung für Bodenverankerung/Bohrlöcher, falls vorhanden.
Bedingungen mit Termin
Alles, was versprochen, aber noch nicht da ist, kommt als Bedingung mit Datum in die Vereinbarung: „Standortgeber stellt bis zum TT.MM. eine abgesicherte Steckdose am Aufstellplatz bereit." So wird aus „machen wir noch" ein Vertragspunkt – und dein Startplan hat ein belastbares Datum.
Verhandeln ohne Drama: drei Grundsätze
- 1
Rechne, bevor du redest. Deine Realitätsrechnung plus Break-even-Zahl sagt dir exakt, welche Beteiligung oder Miete der Standort verkraftet. Wer seine Zahl kennt, kann freundlich bleiben und trotzdem hart in der Sache.
- 2
Gib Sicherheit statt Prozente. Kurze Kündigungsfrist, Transparenz über echte Zahlen, ein sauberer Ansprechpartner – das sind Zugeständnisse, die dich (fast) nichts kosten und dem Standortgeber mehr bedeuten als zwei Prozentpunkte.
- 3
Ein schlechter Deal bleibt ein schlechter Deal. Wenn nur Konditionen zum Ja führen, die dein vorsichtiges Szenario killen, ist die richtige Antwort das freundliche Nein – dein Trichter hat mehr Kandidaten.
Das Wichtigste auf einen Blick
Vier Modelle: kostenlos (Standard!), Strompauschale, Umsatzbeteiligung (vom belegten Umsatz, einstellig bis niedrig zweistellig, vorher rechnen), Festmiete (nur mit Beweis).
Nie von dir aus Zahlung anbieten – Service und null Aufwand sind das Angebot.
Vereinbarung schriftlich, 2–3 Seiten, entlang der 12-Punkte-Checkliste; Platz per Skizze fixieren, Eigentum klarstellen, beidseitig 30 Tage Kündigungsfrist.
Offene Zusagen als Bedingung mit Termin hineinschreiben.
Vorlage einmal juristisch prüfen lassen – danach trägt sie dich durch alle Standorte.
Häufige Fragen
Gibt es hier einen fertigen Mustervertrag zum Herunterladen?
Bewusst nicht als Blanko-Download: Aufstellverhältnisse unterscheiden sich (Privatgrund, Gewerbe, WEG, öffentlicher Grund), und ein ungeprüft übernommenes Muster schafft falsche Sicherheit. Die 12-Punkte-Checkliste dieser Lektion enthält alles, was hineingehört – damit erstellst du (oder dein Anwalt in einer halben Stunde) eine Vorlage, die wirklich zu deinem Fall passt. Als Pulse-Kunde unterstützen wir dich dabei gern: info@pulse-vending.de.
Wie viel Prozent Umsatzbeteiligung sind normal?
Eine feste Norm gibt es nicht; international bewegen sich Placements meist im einstelligen bis niedrigen zweistelligen Prozentbereich vom Umsatz – abhängig davon, wie stark der Standort und wie begehrt die Fläche ist. Wichtiger als „normal" ist deine Grenze: Rechne mit deiner Deckungsbeitragsquote nach, ab welchem Satz dein vorsichtiges Szenario kippt, und bleib darunter. Viele gute Einsteiger-Standorte kosten schlicht null.
Der Standortgeber will seinen eigenen Vertragsentwurf nutzen – Problem?
Kein Problem, solange du ihn an der 12-Punkte-Checkliste spiegelst: Fehlt ein Punkt (häufig: Eigentumsklarstellung, Rückbau, dein Zugang), sprich ihn an. Vorsicht bei langen Erstlaufzeiten, Automatik-Verlängerungen über Monate und Haftungsklauseln, die dir Schäden Dritter aufbürden – das sind die drei Klassiker, die du wegverhandeln solltest.
Was passiert mit der Vereinbarung, wenn der Standort verkauft oder neu verpachtet wird?
Deine Vereinbarung bindet zunächst deinen Vertragspartner – bei Eigentümer- oder Betreiberwechsel musst du praktisch neu ins Gespräch. Genau deshalb: Eigentum am Gerät klar dokumentieren, Kündigungsfristen kurz halten (dann ist der Wechselfall kein Drama) und beim neuen Ansprechpartner früh den Service-Pitch wiederholen – ein laufender, gepflegter Automat verkauft sich dem Nachfolger fast von selbst.
Brauche ich für jeden Standort einen neuen Vertrag?
Dieselbe geprüfte Vorlage, je Standort ausgefüllt (Parteien, Platz-Skizze, Konditionen, Bedingungen) – das ist der Sinn der Checkliste: einmal sauber aufsetzen, dann skaliert sie mit dir. Sammle die unterschriebenen Vereinbarungen zentral; spätestens ab Automat Nr. 3 bist du dankbar dafür.