Pfand, Kennzeichnung & Jugendschutz im Sortiment
Sobald Dosen und PET-Flaschen in deinem Automaten liegen, bist du Teil des deutschen Pfandsystems – ob du willst oder nicht. Die gute Nachricht: Wirtschaftlich kostet dich Pfand nichts, wenn du es richtig machst. Die wichtige Nachricht: Es gibt drei Pflichten, die viele Betreiber nicht kennen – und eine Falle, die richtig teuer werden kann.
So funktioniert Einwegpfand für dich als Betreiber
Auf Einweg-Getränkeverpackungen mit dem DPG-Kennzeichen (Dosen, PET-Flaschen von 0,1 bis 3 Liter) gilt in Deutschland 0,25 € Pfand. Für dich als Automatenbetreiber heißt das:
Du zahlst das Pfand beim Einkauf (Discounter, Großhandel) mit.
Du erhebst es beim Verkauf zusätzlich zum Produktpreis vom Kunden – das ist Pflicht, keine Option.
Gibt der Kunde die Dose woanders ab (Supermarkt-Rücknahmeautomat), wird das zwischen den großen Playern des Pfandsystems verrechnet – ohne dich.
Unterm Strich: ein Durchlaufposten. Minus 0,25 € im Einkauf, plus 0,25 € vom Kunden – Pfand frisst keine Marge. Verlust machst du nur auf eine Art: wenn du vergisst, es auf den Preis aufzuschlagen.
Die drei Pflichten
1. Erheben – auf jede DPG-Verpackung
0,25 € auf jede pfandpflichtige Einweg-Getränkeverpackung. Genauso wichtig andersherum: Kein „Pfand" auf pfandfreie Ware (z. B. Getränkekartons, Glasflaschen, Verpackungen unter 0,1 l oder über 3 l) – wer Pfand auf Pfandfreies aufschlägt, kassiert für ein Rückgabeversprechen, das kein System einlöst. Und Achtung beim Umkehrschluss: Säfte in Dose und PET sind seit 2022 pfandpflichtig (Milchgetränke seit 2024) – pfandfrei sind Säfte praktisch nur noch im Karton oder Glas.
2. Getrennt ausweisen – der häufigste Abmahn-Fehler
Der Pfandbetrag gehört neben den Preis, nicht hinein – das ist höchstrichterlich geklärt. Richtig am Preisschild/Display:
Cola 0,33 l: 2,50 € + 0,25 € Pfand
Falsch (und abmahnfähig): „2,75 €" ohne Pfandhinweis oder „2,75 € inkl. Pfand". Praktisch heißt das: Preisschilder sauber beschriften und das Zahlsystem so einstellen, dass der Gesamtbetrag korrekt abgebucht wird. Die gute Nachricht: Eine Grundpreisangabe (€/Liter) ist am Automaten nicht erforderlich.
3. Eine Rückgabemöglichkeit organisieren
Hier trennt sich die verbreitete Praxis von der Rechtslage, und wir sagen dir ehrlich beides: Der Automat selbst muss kein Leergut annehmen – aber als Verkäufer bepfandeter Ware musst du dafür sorgen, dass es in zumutbarer Entfernung eine Rückgabemöglichkeit gibt. Die Praxislösung, die beides sauber löst:
Regle die Leergut-Rücknahme mit dem Standortgeber – Pforte, Kantine, Kiosk am Standort nehmen die von dir verkauften Verpackungen an und erstatten das Pfand; du holst das Leergut bei der Befülltour ab und gibst es über deinen Einkauf zurück. Ein Satz in der Aufstellvereinbarung genügt.
Hinweisschild am Automaten: wo zurückgegeben werden kann.
Viele Betreiber im Markt verlassen sich stattdessen stillschweigend darauf, dass Kunden ihr Leergut ohnehin beim nächsten Supermarkt einwerfen. Das funktioniert im Alltag – ist aber keine Erfüllung der Pflicht, sondern ein geduldeter Zustand, und Verstöße gegen die Pfandregeln können empfindlich geahndet werden. Unsere Empfehlung ist deshalb die Standortgeber-Lösung: Sie kostet nichts und macht dich sauber.
⚠️ Die Importfalle – Finger weg von Auslands-Dosen
Das vermeintliche Einkaufs-Schnäppchen aus dem Ausland (Dosen ohne deutsches DPG-Logo, z. B. aus Polen oder Tschechien) ist die teuerste Falle in diesem Kapitel: Wer solche Ware hier verkauft, wird rechtlich selbst zum „Erstinverkehrbringer" mit allen Registrierungs- und Kennzeichnungspflichten – und wer trotzdem 0,25 € „Pfand" kassiert, das in keinem System existiert, bewegt sich Richtung Betrug. Kaufe ausschließlich deutsche Ware mit DPG-Kennzeichen – dann bist du als reiner Weiterverkäufer fein raus und musst dich nirgendwo registrieren.
Aus demselben Grund: Mehrwegflaschen meiden. Mehrweg hat kein zentrales Clearing – jede Flasche, die nicht zu deinem Händler zurückkommt, ist bei dir echter Pfandverlust, und die Logistik lohnt am unbemannten Automaten nicht.
Jugendschutz: altersbeschränkte Ware nur mit Technik
Vapes, Tabak und Alkohol sind ohne zuverlässige Altersverifikation am Gerät tabu – und rechtlich die anspruchsvollste Ecke des Sortiments. Die Regeln in Kürze:
Tabak & Vapes: ab 18. Alkohol: Bier, Wein und Sekt ab 16, Spirituosen ab 18 – am Automaten praktisch nur mit technischer Alterskontrolle direkt am Gerät zulässig (z. B. Ausweis-/Kartenprüfung per Altersverifikationsmodul). Wie die Technik funktioniert und eingerichtet wird, zeigt das Helpcenter.
Energy-Drinks: gesetzlich nicht altersbeschränkt – die Debatte darüber läuft allerdings; wir halten dich auf dem Stand.
Standortgeber ansprechen: An Standorten mit viel Jugendpublikum gehört die Sortimentsfrage in euer Gespräch – das erspart Konflikte.
Das Wichtigste auf einen Blick
Pfand ist ein Durchlaufposten – kein Verlust, solange du es aufschlägst.
Drei Pflichten: erheben (0,25 € auf DPG-Ware, nie auf Pfandfreies), getrennt ausweisen („2,50 € + 0,25 € Pfand" – nie „inkl."), Rückgabemöglichkeit organisieren (beste Lösung: Standortgeber + Hinweisschild).
Nur deutsche DPG-Ware kaufen – Auslandsimport macht dich zum Pflichtenträger mit Betrugsrisiko.
Mehrweg meiden – dort ist Pfandschwund echter Verlust.
Altersbeschränktes gehört nur mit Altersverifikation am Gerät in den Automaten – ohne sie ist es tabu.
Häufige Fragen
Muss ich mich bei der DPG oder im Verpackungsregister registrieren?
Als reiner Weiterverkäufer von in Deutschland gekaufter, DPG-gekennzeichneter Ware: nein. Die Registrierungspflichten treffen die, die Verpackungen erstmals in Verkehr bringen. Das ändert sich, sobald du importierst oder Eigenmarken abfüllst – dann brauchst du Beratung, bevor du verkaufst.
Was mache ich, wenn ein Kunde am Automaten sein Leergut loswerden will?
Verweise freundlich auf die ausgeschilderte Rückgabestelle (Standortgeber-Lösung). Nimm zurückgebrachtes Leergut aus Kulanz ruhig mit, wenn du gerade vor Ort bist – es geht ohnehin mit deinem nächsten Einkauf zurück.
Zählt das Pfand zu meinem Umsatz?
Wirtschaftlich läuft es durch; steuerlich hat Einwegpfand eine Sonderbehandlung. Wie du es in deiner Buchhaltung sauber erfasst, gehört ins Recht-Modul – für die Kalkulation gilt: Pfand ist weder Umsatz noch Kosten, sondern neutral.
Darf ich Vapes und Tabak überhaupt am Automaten verkaufen?
Zulässig ist es nur mit zuverlässiger Altersverifikation am Gerät, korrekt gekennzeichneter Ware und einem Standort, zu dem das Sortiment passt. Für Tabak und E-Zigaretten gelten außerdem enge gesetzliche Werbegrenzen – auch deshalb halten wir das Thema hier bewusst nüchtern. Technik und Regeln: Altersverifikation im Helpcenter.