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Pfandpflicht bei Getränkeverpackungen

Pfandpflicht im Automatenverkauf – welche Verpackungen betroffen sind, wann du der DPG beitreten musst und wie du das Pfand korrekt ausweist.

Zuletzt aktualisiert am 14. Juli 2026

Verkaufst du Dosen oder PET-Flaschen über deinen Getränkeautomaten, musst du das Einwegpfand von 0,25 € korrekt ausweisen – und je nach Bezugsweg am DPG-System teilnehmen. Dieser Artikel erklärt, welche Verpackungen pfandpflichtig sind, welche Pflichten dich als Betreiber treffen und wann eine Rücknahmepflicht besteht.

Welche Verpackungen sind pfandpflichtig?

Seit der Pfanderweiterung 2022 unterliegen grundsätzlich alle Einwegverpackungen für Getränke der Pfandpflicht, sofern sie:

  • aus Kunststoff, Metall oder Glas bestehen

  • ein Volumen von 0,1 bis 3 Litern haben

  • mit alkoholfreien oder alkoholhaltigen Getränken gefüllt sind

Dazu gehören insbesondere:

  • Getränkedosen (Softdrinks, Energydrinks, Eiskaffee, Bier)

  • PET-Flaschen (Wasser, Saft, Schorle, Eistee etc.)

  • Aluminium-Flaschen

Wichtig – seit dem 1. Januar 2024 gilt das auch für Milchgetränke: Milch, Milchmischgetränke (z. B. Kaffee-Milch-Getränke, Kakao) und trinkbare Milcherzeugnisse in Einwegkunststoffflaschen sind seither ebenfalls pfandpflichtig. Ausgenommen bleiben im Wesentlichen nur noch Getränkekartons (Tetra Pak u. ä.) sowie Schlauchbeutel. Prüfe bei Milchkaffee-Produkten also genau die Verpackungsart – die alte Faustregel „Milch = pfandfrei" gilt nicht mehr.

Deine Pflichten als Automatenbetreiber

1. Teilnahme am DPG-System klären

Als Erstinverkehrbringer musst du dich bei der DPG Deutsche Pfandsystem GmbH registrieren, wenn du:

  • Getränke selbst abfüllst oder unter Eigenmarke abfüllen lässt,

  • Getränke direkt aus dem Ausland importierst, oder

  • Ware ohne gültige DPG-Kennzeichnung erstmals in Deutschland in Verkehr bringst

Die Alternative für die meisten Betreiber: Arbeite mit einem bereits DPG-lizenzierten Vorlieferanten zusammen und verkaufe ausschließlich dessen korrekt gekennzeichnete Produkte weiter. In diesem Fall trägt der Lieferant die Systemverantwortung.

2. Pfand korrekt kennzeichnen

Alle betroffenen Produkte müssen das offizielle DPG-Pfandlogo tragen. Ohne das Logo darf die Verpackung nicht als pfandpflichtige Ware vertrieben werden.

3. Pfand ausweisen und berechnen

Der Pfandbetrag von aktuell 0,25 € je Verpackung muss:

  • zusätzlich zum Produktpreis ausgewiesen werden – als eigener Betrag, nicht in einen Gesamtpreis eingerechnet (Preisangabenrecht); z. B. im Automaten-Display oder auf einem Preisaushang

  • deutlich erkennbar als „Pfand" benannt sein

  • bei der Rückgabe vollständig an den Kunden erstattet werden

Auch steuerlich läuft das Pfand gesondert – wie du es in deiner Buchführung behandelst, klärst du mit deinem Steuerberater (siehe Steuern und Buchführung).

Muss ich Leergut zurücknehmen?

Ja, grundsätzlich schon – die verbreitete Annahme „Rücknahmepflicht gilt erst ab 200 m² Verkaufsfläche" stimmt so nicht. Wer pfandpflichtige Einweggetränke vertreibt, ist auch zur Rücknahme und Pfanderstattung verpflichtet. Kleine Verkaufsstellen (und damit auch Automatenstandorte) sind lediglich privilegiert: Sie müssen nur Einwegverpackungen der Materialarten zurücknehmen, die sie selbst vertreiben (verkaufst du nur PET, musst du kein Glas annehmen) – nicht jede fremde Flasche.

Praktisch heißt das für dich als Automatenbetreiber: Organisiere eine Rücknahme- und Erstattungslösung für deine verkauften Verpackungen – z. B. eine Annahme beim Standortpartner (Kiosk, Betriebskantine, Hausmeister), einen betreuten Leergutbehälter mit Erstattungsweg oder die Rückgabe bei deinem Servicetermin. Wie du das konkret rechtssicher aufsetzt, hängt vom Standort ab – kläre dein Modell mit der IHK.

Häufige Fragen

Muss jeder Automatenbetreiber dem DPG-System beitreten?

Nein. Direkt registrieren muss sich nur, wer Getränke selbst befüllt oder Produkte ohne gültige DPG-Kennzeichnung vertreibt. Wer ausschließlich korrekt gekennzeichnete Ware von zugelassenen Lieferanten bezieht, ist in der Regel von der direkten Systemteilnahme befreit – bleibt aber für die Pfandpflicht am Verkaufspunkt verantwortlich (Preisangabe, Informationspflicht).

Wie hoch ist das Pfand und wie weise ich es aus?

Aktuell 0,25 € je Einwegverpackung. Der Betrag muss zusätzlich zum Produktpreis erkennbar als „Pfand" ausgewiesen werden, z. B. im Display des Automaten oder auf einem Preisaushang.

Muss ich an meinem Automaten Leergut zurücknehmen?

Grundsätzlich ja – beschränkt auf die Materialarten, die du selbst vertreibst. Die 200-m²-Grenze befreit kleine Verkaufsstellen nicht von der Rücknahme, sie begrenzt nur deren Umfang. Organisiere einen praktikablen Rücknahme- und Erstattungsweg am Standort und kommuniziere ihn am Automaten.

Welche Getränke kann ich ohne Pfand verkaufen?

Im Wesentlichen nur noch Getränke in Getränkekartons (z. B. Tetra Pak) und Schlauchbeuteln. Achtung bei Milchgetränken: Seit 2024 sind auch Milch und Milchmischgetränke in Einwegkunststoffflaschen pfandpflichtig. Nahezu alle Dosen und Einwegflaschen aus Kunststoff, Metall oder Glas zwischen 0,1 und 3 Litern tragen Pfand.

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