Gerätesicherheit und Elektroprüfung (DGUV V3)
Welche Prüf- und Sicherheitspflichten Automatenbetreiber haben – DGUV Vorschrift 3, wiederkehrende Elektroprüfung, CE und Verkehrssicherungspflicht.
Zuletzt aktualisiert am 17. Juli 2026
Ein Verkaufsautomat ist ein elektrisches Betriebsmittel im gewerblichen Einsatz – und für den sicheren Zustand trägst du als Betreiber die Verantwortung. In Betrieben mit Beschäftigten kommt die wiederkehrende Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 dazu. Dieser Artikel erklärt, wen welche Pflicht trifft, wer prüfen darf und wie du das praktisch erfüllst.
Der rechtliche Rahmen
Für elektrische Geräte im gewerblichen Betrieb greifen mehrere Pflichten:
Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB): Wer eine Gefahrenquelle schafft – den aufgestellten Automaten –, muss dafür sorgen, dass davon keine Gefahr für Dritte ausgeht. Das ist der Kern, der jeden Betreiber trifft, auch ohne Angestellte. Siehe auch Standort & Genehmigungen.
DGUV Vorschrift 3 („Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"): verpflichtet Unternehmer mit Beschäftigten, elektrische Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme und danach in wiederkehrenden Abständen prüfen zu lassen. Grundlage ist die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft).
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit den Technischen Regeln (TRBS): regelt die sichere Bereitstellung und Prüfung von Arbeitsmitteln – sie knüpft an Beschäftigte an.
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) / CE: Der Automat ist ein CE-gekennzeichnetes Gerät. Du musst ihn bestimmungsgemäß betreiben und keine sicherheitsrelevanten Veränderungen vornehmen, die die Konformität aufheben.
Wen trifft die Prüfpflicht?
Betriebe mit Beschäftigten: Hier greift die DGUV Vorschrift 3 unmittelbar über die Berufsgenossenschaft – die wiederkehrende Prüfung ist Pflicht. Als Unternehmer meldest du dein Gewerbe ohnehin bei der zuständigen Berufsgenossenschaft an, die Zuständigkeit und Umfang klärt.
Solo-Selbstständige ohne Angestellte: DGUV V3 und BetrSichV knüpfen an Beschäftigte an und treffen dich dann nicht auf demselben Weg. Deine Pflicht folgt hier aus der Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB): Kommt es zu einem Schaden (Stromunfall, Brand am Automaten), fragt ein Gericht, ob dein Gerät nach dem Stand der Technik geprüft und sicher war. Genau diesen Stand definieren DGUV V3, BetrSichV und die einschlägigen VDE-Normen. Praktisch heißt das: Die Prüfung ist auch ohne Angestellte dringend zu empfehlen – der Prüfnachweis ist im Schadensfall dein wichtigster Entlastungsbeleg.
Versicherung: Viele Sachversicherer setzen einen aktuellen Prüfnachweis voraus oder kürzen im Schadensfall ohne ihn – siehe Versicherung.
Wer darf prüfen und was wird geprüft?
Prüfen darf nur eine zur Prüfung befähigte Person mit elektrotechnischer Qualifikation – im Regelfall eine Elektrofachkraft (die genauen Anforderungen regelt TRBS 1203). Nicht du selbst als Laie. Die Prüfung umfasst Sicht-, Mess- und Funktionsprüfung und richtet sich nach der Gerätesituation:
Wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DIN EN 50699 (VDE 0702),
Prüfung nach Instandsetzung/Änderung nach DIN EN 50678 (VDE 0701),
bei fest angeschlossenen Geräten zusätzlich die Regeln für ortsfeste Betriebsmittel.
Am Ende stehen ein Prüfprotokoll (der eigentliche Nachweis) und meist eine Prüfplakette am Gerät.
Wann geprüft werden muss
Nicht nur „alle paar Jahre", sondern zu diesen Anlässen:
vor der ersten Inbetriebnahme – auch und gerade bei einem gebraucht gekauften Automaten,
nach Transport oder Standortwechsel,
nach Reparatur, Umbau oder Nachrüstung – etwa nach dem Wechsel eines Zahlungsterminals, Münzprüfers oder Netzteils; unsachgemäße Eingriffe können Sicherheit und Konformität aufheben,
nach einem Schaden (Feuchtigkeit, Vandalismus, Überspannung): Gerät sofort außer Betrieb nehmen und prüfen lassen,
wiederkehrend nach festgelegter Frist.
Die Prüffristen sind nicht starr, sondern ergeben sich aus einer Gefährdungsbeurteilung (Einsatzbedingungen, Fehlerquote). Für gewerblich genutzte Geräte sind Abstände von etwa ein bis vier Jahren üblich; für außen stehende, feuchte oder stark frequentierte Automaten sind lange Fristen kaum zu rechtfertigen und liegen eher am kurzen Ende. Die befähigte Person legt die Frist fest und dokumentiert den nächsten Termin.
Das Wichtigste auf einen Blick
Ein Automat ist ein gewerblich genutztes elektrisches Betriebsmittel – du bist für seinen sicheren Zustand verantwortlich.
Mit Beschäftigten gilt die Prüfpflicht nach DGUV Vorschrift 3 über die Berufsgenossenschaft; ohne Angestellte folgt sie aus der Verkehrssicherungspflicht (Stand der Technik) – die Prüfung ist so oder so dringend zu empfehlen.
Prüfen darf nur eine zur Prüfung befähigte Person / Elektrofachkraft; Grundlage sind DIN EN 50699 (VDE 0702) bzw. nach Reparatur DIN EN 50678 (VDE 0701).
Geprüft wird nicht nur wiederkehrend, sondern auch vor Inbetriebnahme, nach Transport, Umbau/Nachrüstung und nach Schäden.
Die Prüffrist ergibt sich aus einer Gefährdungsbeurteilung (grober Rahmen: ein bis vier Jahre). Das Prüfprotokoll ist der Nachweis, nicht die Plakette.
Häufige Fragen
Muss ich meinen Automaten regelmäßig elektrisch prüfen lassen?
Wenn du Beschäftigte hast, ja – über die DGUV Vorschrift 3. Als Solo-Betreiber ohne Angestellte greift diese Pflicht nicht auf demselben Weg, aber du bist über die Verkehrssicherungspflicht für den sicheren Zustand verantwortlich. Der Prüfnachweis ist im Schadensfall dein wichtigster Entlastungsbeleg – lass deshalb auch ohne Angestellte prüfen.
In welchen Abständen muss geprüft werden?
Es gibt keine feste gesetzliche Frist. Sie ergibt sich aus einer Gefährdungsbeurteilung; für gewerblich genutzte Geräte sind ein bis vier Jahre üblich. An Außen-, Feucht- oder stark frequentierten Standorten wird deutlich kürzer geprüft. Zusätzlich ist immer nach Transport, Umbau/Nachrüstung und Schäden zu prüfen. Die befähigte Person legt die Frist fest.
Wer darf die Prüfung durchführen?
Eine zur Prüfung befähigte Person mit elektrotechnischer Qualifikation, im Regelfall eine Elektrofachkraft bzw. ein qualifizierter Prüfdienstleister – nicht du selbst als Laie. Die Prüfung umfasst Sicht-, Mess- und Funktionsprüfung nach DIN EN 50699 (VDE 0702) und endet mit einem Prüfprotokoll.
Muss ich einen gebraucht gekauften Automaten prüfen lassen?
Ja, unbedingt – vor der ersten Inbetriebnahme. Du weißt bei Gebrauchtgeräten nicht, welche Eingriffe, Umbauten oder Schäden es zuvor gab. Eine Erstprüfung durch eine befähigte Person schafft Klarheit und dokumentiert den sicheren Ausgangszustand.
Reicht die CE-Kennzeichnung als Nachweis?
Nein. Die CE-Kennzeichnung ist eine Konformitätserklärung des Herstellers beim Inverkehrbringen – kein unabhängiges Prüfsiegel und kein Ersatz für die wiederkehrende Prüfung im Betrieb. Beides hat unterschiedliche Zwecke: CE betrifft das Produkt, die Elektroprüfung den sicheren Betrieb über die Zeit.