Pulse Vending

Garantie & Rückgabe

Gewährleistung, Reklamation und Rückgabe bei Pulse Vending – Fristen, ausgeschlossene Schäden, RMA-Verfahren und der Umgang mit Transportschäden.

Zuletzt aktualisiert am 07. Oktober 2026

Für Geräte von Pulse Vending gelten gegenüber Unternehmern unsere AGB: Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren bei Neuware und B-Ware in zwölf Monaten ab Ablieferung – ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht im B2B-Geschäft nicht. Dieser Artikel erklärt, was die Gewährleistung abdeckt, wie du eine Reklamation meldest und was bei Transportschäden sofort zu tun ist.

Welche Gewährleistung gilt?

Für Geräte von Pulse Vending gelten gegenüber Unternehmern unsere AGB: Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren bei Neuware und B-Ware in zwölf Monaten ab Ablieferung (gesetzlich zwei Jahre, § 438 BGB; unter Unternehmern vertraglich verkürzt). Bei Gebrauchtgeräten sind Rechte wegen Sachmängeln ausgeschlossen. Ausgenommen sind unter anderem Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, Arglist und Garantien; dann gelten die gesetzlichen Fristen. Die Einzelheiten stehen in § 11 unserer AGB.

Hast du über eine Leasing- oder Mietkaufgesellschaft finanziert, gilt in der Regel die gesetzliche Frist von zwei Jahren, weil die Finanzierungsgesellschaft das bei der Bestellung verlangt; Mängel meldest du genauso direkt bei uns.

Was ist abgedeckt – und was nicht?

Die gesetzliche Gewährleistung deckt ausschließlich ab:

  • herstellungsbedingte Material- oder Verarbeitungsfehler

  • technische Ausfälle bei sachgemäßem Gebrauch

  • Fehler bei Auslieferung oder verdeckte Mängel

Ausgeschlossen sind Schäden und Defekte durch:

  • unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler oder falschen Aufbau

  • Betrieb außerhalb der vorgesehenen Umgebung (z. B. Außenbetrieb ohne Dach)

  • Anschluss an inkompatible oder nicht freigegebene Komponenten

  • Eingriffe Dritter, Modifikationen oder Umbauten ohne Freigabe durch Pulse Vending

  • äußere Einwirkung (z. B. Vandalismus, Feuchtigkeit, Frost, Überspannung)

  • normale Abnutzung (z. B. Spiralen, Bedientasten, Gummidichtungen)

  • nicht autorisierte Reparaturen

  • Softwarefehler durch Fremdsysteme oder manuelle Konfigurationen

  • Inkompatibilität mit Geräten anderer Hersteller

So reklamierst du richtig

Melde eine Störung oder einen Gewährleistungsfall immer zuerst schriftlich per E-Mail an info@pulse-vending.de – mit folgenden Angaben:

  1. 1

    Genaue Gerätebezeichnung (z. B. PV1100)

  2. 2

    Seriennummer (falls bekannt)

  3. 3

    Lieferdatum oder Rechnungsnummer

  4. 4

    Beschreibung des Fehlers

  5. 5

    Optional: Fotos oder Video zur Verdeutlichung

Der Support prüft deinen Fall und meldet sich werktags in der Regel innerhalb von 24 Stunden mit einem Lösungsvorschlag.

Rücksendung im Gewährleistungsfall (RMA)

  • Rücksendungen müssen vorab durch den Support schriftlich genehmigt werden (RMA-Verfahren).

  • Unfreie Rücksendungen oder Rücksendungen ohne RMA-Nummer werden nicht angenommen.

  • Die Rücksendung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Wer die Rücksendekosten trägt, hängt vom Einzelfall ab. Bei berechtigten Mängeln kann eine Erstattung vereinbart werden – ein genereller Anspruch besteht nicht.

Rücksendeadresse: UPdrinks GmbH, z. Hd. Pulse Vending Reklamation, Lilienthalstraße 51, 64625 Bensheim.

Transportschäden sofort dokumentieren

Gibt es ein Rückgaberecht?

Beim Kauf als Unternehmen besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Finanzierst du als Gründerin oder Gründer über eine Leasing- oder Mietkaufgesellschaft, kann für den Finanzierungsvertrag ein Widerrufsrecht bestehen; siehe Finanzierung. Die Rückgabe technisch einwandfreier Ware ist ausgeschlossen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Eine freiwillige Rücknahme ist nur als einzelfallbezogene Kulanz möglich – sie muss vorab schriftlich beantragt und durch die Geschäftsführung freigegeben werden.

Grundsätzlich vom Widerruf ausgeschlossen sind:

  • individuell konfigurierte Automaten

  • gebrauchte oder technisch veränderte Geräte

  • Ersatzteile, die auf Kundenwunsch speziell bestellt oder angepasst wurden

Bei genehmigter Rückgabe funktionierender Geräte behält sich Pulse Vending eine Bearbeitungspauschale sowie eine Wertminderung für geöffnete oder gebrauchte Ware vor. Es besteht kein Anspruch auf Rückgabe oder Erstattung, wenn der Artikel vollständig und korrekt geliefert wurde.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Gewährleistung auf meinen Automaten?

Zwölf Monate ab Ablieferung bei Neuware und B-Ware (AGB § 11); bei Gebrauchtgeräten sind Rechte wegen Sachmängeln ausgeschlossen. Bei finanzierten Geräten gilt in der Regel die gesetzliche Frist von zwei Jahren.

Was mache ich bei einem Transportschaden?

Den Schaden direkt bei Anlieferung vom Fahrer schriftlich bestätigen lassen, sofort mit Fotos dokumentieren und noch am selben Tag an info@pulse-vending.de melden. Spätere Meldungen können nicht berücksichtigt werden.

Kann ich meinen Automaten einfach zurückgeben?

Nein, beim Kauf als Unternehmen gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht. Finanzierst du als Gründerin oder Gründer über eine Leasing- oder Mietkaufgesellschaft, kann für den Finanzierungsvertrag ein Widerrufsrecht bestehen; siehe Finanzierung. Eine Rücknahme ist nur als Kulanz nach vorheriger schriftlicher Genehmigung möglich – ggf. mit Bearbeitungspauschale und Wertminderung.

Wer trägt die Kosten einer Rücksendung?

Das hängt vom Einzelfall ab. Bei berechtigten Mängeln kann eine Erstattung vereinbart werden, ein genereller Anspruch besteht aber nicht. Wichtig: Ohne genehmigte RMA-Nummer wird keine Rücksendung angenommen.

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