Pulse Vending
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Teilnahmebedingungen Empfehlungsprogramm

UPdrinks GmbH, Lilienthalstraße 51, 64625 Bensheim („Pulse Vending“, „wir“) · Stand: August 2026

1. Programm und Teilnahme

Das Empfehlungsprogramm richtet sich an Personen und Unternehmen, die Interessenten für den Kauf von Pulse-Vending-Warenautomaten empfehlen möchten. Die Teilnahme ist kostenlos; es besteht keine Abnahme-, Kauf- oder Tätigkeitspflicht.

Die Teilnahme setzt eine Bewerbung und unsere Zulassung voraus. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. Teilnehmen können natürliche Personen ab 18 Jahren und Unternehmen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der UPdrinks GmbH sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Das Programm begründet kein Arbeits-, Handelsvertreter- oder Gesellschaftsverhältnis. Es ist auf gelegentliche Empfehlungen im eigenen persönlichen oder geschäftlichen Umfeld angelegt – nicht auf aktive Neukundenakquise; dafür gibt es unser Vertriebspartner-Programm. Teilnehmende treten nicht im Namen von Pulse Vending auf und sind nicht berechtigt, Erklärungen für uns abzugeben oder Verträge für uns zu schließen. Gespräche über Finanzierungen führen ausschließlich wir.

2. Empfehlungscode und Zuordnung

Nach der Zulassung erhält jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer einen persönlichen Empfehlungscode. Eine Empfehlung wird zugeordnet, wenn

  • der geworbene Interessent den Empfehlungscode bei seiner ersten Anfrage oder Bestellung nennt, oder
  • der Interessent den Code innerhalb von 14 Tagen nach seiner ersten Anfrage selbst nachreicht (z. B. per E-Mail oder im Beratungsgespräch).

Eine Anmeldung von Interessenten durch Teilnehmende ohne Wissen der Betroffenen ist nicht vorgesehen; bitte übermittle uns keine Kontaktdaten Dritter.

Die Zuordnung gilt für Käufe, die innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Code-Nennung zustande kommen. Läuft bei Fristablauf ein konkretes Angebot oder eine Finanzierungsprüfung, verlängert sich die Zuordnung bis zu deren Abschluss. Jede zugeordnete Empfehlung bestätigen wir unverzüglich in Textform.

Kein Prämienanspruch entsteht:

  • bei Käufen für den eigenen Bedarf sowie bei Käufen durch Angehörige (Ehe- und Lebenspartner, Eltern, Kinder, Personen im selben Haushalt) oder durch Unternehmen, an denen die Teilnehmerin oder der Teilnehmer maßgeblich beteiligt ist,
  • wenn der Interessent zum Zeitpunkt der Empfehlung bereits bei uns im Vertriebsprozess ist (laufende Anfrage, laufendes Angebot) oder von einem Vertriebspartner betreut wird,
  • wenn derselbe Kauf bereits einer anderen Empfehlung oder einem Vertriebspartner zugeordnet ist; maßgeblich ist die zeitlich erste dokumentierte Zuordnung,
  • bei Absprachen zwischen Teilnehmenden und Käufern zulasten von Pulse Vending (z. B. Teilen der Prämie gegen Preisnachlassforderung).

3. Prämie

Die Prämie beträgt 150 € je vermitteltem, geliefertem und vollständig bezahltem Warenautomaten. Werden in einer Bestellung mehrere Automaten gekauft, zählt jedes Gerät einzeln. Ab dem dritten bestätigten Gerät beträgt die Prämie 250 € je weiterem Automaten, solange das Programm in dieser Form fortgeführt wird.

Prämien werden nur für Warenautomaten gewährt. Käufe von Einzelkomponenten, Zubehör oder Dienstleistungen lösen keine Prämie aus. Miet-, Leih- und Leasingmodelle ohne Kauf sind keine prämienfähigen Geschäfte; finanzierte Käufe zählen, sobald der Finanzierungspartner den Kaufpreis an uns ausgezahlt hat.

Bei Teilnehmenden ohne Unternehmereigenschaft wird die Prämie ohne Umsatzsteuerausweis ausgezahlt. Bei Unternehmern versteht sich die Prämie zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer; die Abrechnung erfolgt auf Wunsch im Gutschriftverfahren (Zustimmung und gültige Steuernummer bzw. USt-IdNr. vorausgesetzt).

4. Fälligkeit und Auszahlung

Der Prämienanspruch wird zur Auszahlung fällig, sobald der vermittelte Automat geliefert und der Kaufpreis vollständig bei uns eingegangen ist, bei finanzierten Käufen mit der Auszahlung durch den Finanzierungspartner an uns – und, sofern dem Käufer ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, dieses erloschen ist. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit per Überweisung.

Vor der ersten Auszahlung erfragen wir den steuerlichen Status (Privatperson, Kleinunternehmer, regelbesteuerter Unternehmer) und die für die Auszahlung nötigen Daten. Eine Rückforderung bereits ausgezahlter Prämien behalten wir uns nur für den Fall vor, dass die Prämie durch falsche Angaben oder Missbrauch (Ziffer 7) erlangt wurde.

5. Steuern und Gewerbe

Prämien sind Einnahmen und von den Teilnehmenden selbst zu versteuern; wir führen keine Abgaben ab. Für Privatpersonen gehören Prämien zu den sonstigen Einkünften (§ 22 Nr. 3 EStG). Dort gilt eine Freigrenze von 256 € pro Kalenderjahr: Wird sie überschritten – schon bei zwei Prämien der Fall –, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil.

Wer regelmäßig und mit Wiederholungsabsicht empfiehlt, kann gewerblich tätig sein und ist für eine etwaige Gewerbeanmeldung und die umsatzsteuerliche Behandlung selbst verantwortlich. Wir dürfen die dafür nötigen Statusangaben erfragen und Auszahlungen bis zur Klärung zurückstellen.

6. Kommunikationsregeln

Teilnehmende empfehlen Pulse-Produkte im eigenen Stil, aber wahrheitsgemäß. Nicht zulässig sind insbesondere:

  • Ertrags-, Umsatz- oder Amortisationsversprechen zu Pulse-Automaten (z. B. „damit verdienst du sicher X € im Monat“) sowie Aussagen zur Risikofreiheit,
  • unrichtige Angaben zu Technik, Preisen, Lieferzeiten, Support oder rechtlichen Themen (insbesondere Jugendschutz),
  • das Auftreten im Namen von Pulse Vending oder Aussagen, die als offizielle Aussagen von Pulse Vending missverstanden werden können,
  • unaufgeforderte Werbung gegenüber Dritten ohne deren Einwilligung, insbesondere Kaltakquise per Telefon, E-Mail oder Messenger (§ 7 UWG),
  • die Übermittlung von Kontaktdaten Dritter an uns ohne deren Einwilligung – der vorgesehene Weg ist, dass der Interessent sich selbst mit dem Empfehlungscode meldet,
  • Werbung in rechtswidrigen, herabwürdigenden oder markenschädigenden Umfeldern.

Empfehlungen in sozialen Medien sind als Werbung zu kennzeichnen, wenn eine Prämie oder ein sonstiger Vorteil gewährt wird (§ 5a Abs. 4 UWG).

7. Verstöße, Freistellung und Ausschluss

Bei Verstößen gegen Ziffer 6, bei falschen Angaben oder bei Missbrauch (z. B. erschlichene Zuordnungen, Strohmann-Käufe) können wir Teilnehmende vom Programm ausschließen und noch nicht fällige Prämienansprüche verweigern.

Verletzen Teilnehmende bei ihrer Empfehlungstätigkeit schuldhaft Rechte Dritter oder gesetzliche Vorgaben (insbesondere Ziffer 6), stellen sie uns von daraus entstehenden Ansprüchen Dritter einschließlich der notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit sie den Verstoß zu vertreten haben.

8. Laufzeit, Änderung und Einstellung

Teilnehmende können ihre Teilnahme jederzeit ohne Frist in Textform beenden. Wir können das Programm mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende einstellen. Bereits zugeordnete Empfehlungen (Ziffer 2) werden auch nach der Einstellung innerhalb ihres Zuordnungszeitraums abgerechnet.

Änderungen dieser Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft sind nur zulässig, soweit sie wegen Gesetzesänderungen, geänderter Rechtsprechung, steuerlicher Vorgaben oder zur Missbrauchsverhinderung erforderlich sind und die Teilnehmenden nicht unangemessen benachteiligen. Wir kündigen Änderungen vier Wochen vorher in Textform an; Teilnehmende können bis zum Wirksamwerden kündigen. Für bereits zugeordnete Empfehlungen gelten die bei Zuordnung gültigen Bedingungen.

9. Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses (Zulassung zum Programm). Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (UPdrinks GmbH, Lilienthalstraße 51, 64625 Bensheim, E-Mail: info@pulse-vending.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, endet Ihre Teilnahme am Programm. Da die Teilnahme unentgeltlich ist, sind keine Zahlungen zu erstatten. Vor dem Widerruf bereits fällig gewordene Prämienansprüche bleiben unberührt.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An UPdrinks GmbH, Lilienthalstraße 51, 64625 Bensheim, E-Mail: info@pulse-vending.de
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Teilnahme am Empfehlungsprogramm
– Zugelassen am (*)
– Name des/der Verbraucher(s), Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier), Datum
(*) Unzutreffendes streichen.

10. Datenschutz und Schlussbestimmungen

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in unserer Datenschutzerklärung. Es gilt deutsches Recht. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle (§ 36 VSBG) sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.